Ein neues BMF-Schreiben fasst die Regelungen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen zusammen. Die bis zum 31.Dezember 2007 in den Lohnsteuer-Richtlinien getroffene Vereinfachungsregelung wird rückwirkend zum 1. Januar 2008 wieder eingeführt. Steuerpflichtig sind danach Zinsersparnisse nur, wenn ein oder mehrere Darlehen vom selben Arbeitgeber die Kreditsumme von 2.600 Euro übersteigen. Abzustellen ist auf den Darlehensbetrag, der sich am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums ergibt. Wer seit 1. Januar 2008 den Lohnsteuerabzug für Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen bereits vorgenommen hat, erhält die für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume zuviel bezahlten Steuerabzugsbeträge zurückerstattet.
(BMF-Schreiben - IV C 5 - S 2334/07/0009 - vom 01. Oktober 2008)