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Steuertermine 2024

 

 

Monat  Steuertermin  Ende der Zahlungs-Schonfrist  Steuerarten 
       
Januar  10. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
       
Februar  12. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
       
  15. 19. Gewerbesteuer, Grundsteuer
       
März  11. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
      Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
       
April  10. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
       
Mai  10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
       
  15. 20. Gewerbesteuer, Grundsteuer
       
Juni 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
      Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
       
Juli 10. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
       
       
August 12. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
       
  15. 19. Gewerbesteuer, Grundsteuer
       
September 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
      Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
       
Oktober 10. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
       
November 11. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
       
  15. 18. Gewerbesteuer, Grundsteuer
       
Dezember 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
      Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
 
  
 

 

M = Monatszahler; Vj = Vierteljahreszahler


Anmerkungen:

Wird ein Steuertermin nicht eingehalten, so erhöht sich der zu zahlende Betrag um einen Säumniszuschlag. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrages.

Das Finanzamt darf aber einen Säumniszuschlag nicht sofort nach Ablauf des Fälligkeitstages berechnen. Denn von diesem Tag an läuft noch die dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Wird innerhalb dieser Frist gezahlt, so gilt die Steuerzahlung noch als rechtzeitig. Eine Schonfrist gibt es allerdings nicht bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck. Eine Zahlung mit Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet.